Die erdbebengerechte Baunorm DIN EN 1998-1/NA (Fassung 2011-01) und die Zuordnung von Orten zu den Erdbebenzonen
Grundlage für die Erdbebenzonenkarte des Nationalen Anhangs (NA) der erdbebengerechten Baunorm DIN EN 1998-1/NA:2011-01 (vormals DIN 4149:2005-04) ist die Einschätzung der Erdbebengefährdung Deutschlands von Grünthal & Bosse (1996). Sie wurde im Auftrag des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erstell. Die Gefährdungskarte dieser Studie wurde von Grünthal et al. (1998) für die D-A-CH Staaten (Deutschland D, Österreich A, Schweiz CH; ) erweitert. Eine Vorläuferversion ist die DIN 4149:2005- 04. Der Nationale Anhang (NA) bezieht sich auf den EUROCODE 8 (Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben) Teil 1 (Grundlagen, Erdbebenwirkungen und Regeln für Hochbau).
Der vorliegende Service ermöglicht die Zuordnung von Orten der Bundesrepublik Deutschlands zu den Erdbebenzonen des o.g. NA. Den Orten werden hierbei jeweils die geographischen Koordinaten der Ortsmittelpunkte zugeordnet. Die bereitgestellten Zuordnungen von Erdbebenzonen erfolgen aufgrund der tatsächlich berechneten Konturen der Erdbebenzonen. Eine genauere geographische Abfrage erübrigt sich, da für die baurechtliche Einführung des NA die jeweiligen Gemarkungsgebiete von Orten oder Städten nur einer einheitlichen Erdbebenzone zugeordnet werden.
Diese Erdbebenzonenkarte wird ergänzt durch eine Karte der geologischen Untergrundklassen innerhalb der vier Erdbebenzonen 0 bis 3. Die Erstellung der geologischen Untergrundklassenkarte erfolgte durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Baden-Württemberg (LGRB) bzw. weitere Geologische Landesämter betroffener Bundesländer unter Koordinierung des LGRB.
Zuordnung von Orten zu Erdbebenzonen
Diese Zuordnung erfolgt ohne Gewähr und unabhängig von Zuordnungen von Gemarkungsgebieten zu Erdbebenzonen durch zuständige behördliche Einrichtungen der Bundesländer (vgl. unten).
Bitte geben Sie den gewünschten Ortsnamen ein:
Die Karte der Erdbebenzonen im Maßstab von ca. 1:4.500.000 stellt in einzelnen Gebieten, insbesondere an den Grenzen des bundesweiten Anwendungsbereiches, eine Vereinfachung gegenüber der am GFZ berechneten Ausgangskarte dar (vgl. Grünthal & Bosse (1996) bzw. Grünthal et al. (1998)). Die hier bereitgestellte Zuordnung von Orten zu Erdbebenzonen fußt auf der berechneten Ausgangskarte und hat informativen Charakter.
Für die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen sind nachfolgend als Planungsgrundlage gemäß DIN 4149 Planungskarten bzw. tabellarische Übersichten verbindlich eingeführt, in denen Verwaltungseinheiten (Gemeinden, Gemarkungen, Städte bzw. Stadtteile) Erdbebenzonen zugeordnet sind. In den Randbereichen von Erdbebenzonen und Gebieten bestimmter Untergrundklassen können die Verwaltungseinheiten gemäß der Planungsgrundlagen abweichende Zuordnungen aufweisen. Verbindlich sind in solchen Fällen die Planungsgrundlagen der genannten Bundesländer. Die Titel sowie Herausgeber dieser Planungskarten sind:
- Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland: Bundesland Nordrhein-Westfalen 1:350 000, Karte zu DIN 4149 / Herausgeber: Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Bearbeitung: Geologischer Dienst NRW, Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen, Krefeld, 2006.
- Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für Baden-Württemberg 1:350 000 / Herausgeber: Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart, Bearbeitung: Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Freiburg, Landesvermessungsamt Baden-Württemberg, 2005.
- Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für Hessen 1:200 000 / Planungskarte zur DIN 4149:2005-04 / Herausgeber: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Februar 2007.
- Erdbebenzonen und Untergrundklassen nach DIN 4149 für die Gemarkungen im Freistaat Thüringen
Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr vom 14. November 2006 (ThürStAnz Nr. 50/2006 S. 2032-2036)
Änderung der Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr über die zur DIN 4149 analogen Gefährdungszonen und die zugehöhrigen Untergrundklassen für die Gemarkungen mit temporärer Gefährdung durch bergbauinduzierte Seismizität
Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr vom 1. August 2007
(ThürStAnz Nr. 35/2007 S. 1655)
- Zuordnung von Gemeinden im Freistaat Sachsen zu Erdbebenzonen 1 und 2
nach DIN 4149:2005-04 (Sächsisches Amtsblatt, Sonderdruck Nr. 3/2012 vom 30. April 2012, Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (LTB) vom 12. April 2012)
Die Abgrenzungen von Verwaltungseinheiten zu Erdbebenzonen kann in Grenzbereichen zwischen Erdbebenzonen von den Werten der berechneten Karte der Erdbebenzonen der DIN 4149 abweichen. Für die genannten Bundesländer sind somit, vor allem in Grenzbereichen zwischen Erdbebenzonen, zusätzlich die behördlicherseits erstellten Planungskarten zu Rate zu ziehen. Dieser Hinweis gilt auch für die geologischen Untergrundklassen.
Zusätzlich sei verwiesen auf die Zuordnung von Gemeinden bzw.Gemarkungen zu Erdbebenzonen und Untergrundklassen in einer Exceltabelle seitens des Deutschen Intituts für Bautechnik unter folgendem Link.
Hier werden die Zuordnungen für alle Bundesländer mit Erdbebenzonen gegeben: d.h. für Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.
Disclaimer
Wir übernehmen keine Garantie und Haftung für die Angaben auf dieser Seite.
Die Berechnung der Erdbebengefährdung für die Erdbebenzonenkarte stammt von 1995 und wurde 1996 vom entsprechenden DIN-Normungsausschuss angenommen. Obwohl in einer nachfolgenden Erdbebengefährdungsanalyse von 1998 bestätigt, entspricht die Gefährdungsberechnung nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik.
Die vorgenommenen Erdbebengefährdungsberechnungen beruhen auf der Annahme, dass sich das beobachtete Raum-Zeit-Verhalten der Seismizität im Untersuchungsgebiet in der Zukunft fortsetzt. Ob diese Annahme berechtigt ist, kann nicht beantwortet werden. Information zu alternativen zielführenden Annahmen liegen den Autoren nicht vor.