Festlegungen zur leihweisen Übergabe von Geräten des GlPP an externe Nutzer
1. Experimentvorbereitung
Spätestens zwei Monate vor der beabsichtigten Übernahme muss ein detaillierter Projektvorschlag eingereicht werden, aus dem vor allem die technischen Details hervorgehen müssen. Dieser ist im Regelfall abzusprechen, um zu gewährleisten, dass nötige Anpassungen (z. B. Stecker usw.) rechtzeitig ausgeführt werden können (incl. Beschaffung) und die Programmeinstellungen gesetzt werden können (Setup). Vor der unmittelbaren Übernahme von Geräten des GIPP ist es notwendig, dass externe Nutzer am GFZ in die Bedienung der Geräte eingewiesen werden.
Im Fall von stand-alone Registriergeräten werden auch die entsprechenden Programme auf den Bedienrechnern installiert. Diese müssen von externen Nutzern selbst gestellt werden (empfohlen: Pocket PC unter Windows mit serieller Schnittstelle oder Netbook/Notebook unter Windows mit USB Schnittstelle und USB/Seriell Adapter). Dafür sind ein bis zwei Arbeitstage vorzusehen. (Während dieser Zeit kann ein erstes Training erfolgen.)
2. Terminplanung
Als Nutztermine sind stets die Daten der Abholung der Geräte beim GFZ sowie deren komplette Abgabe anzugeben. Das schließt neben dem eigentlichen Feldeinsatz die Transportfristen sowie gegebenenfalls die Zeit für das Auslesen der Daten von den Platten am GFZ ein. Im Interesse einer hohen Verfügbarkeit der Geräte des GIPP werden alle Nutzer gebeten, soweit es möglich ist, Lufttransporte (bei Feldeinsätzen im Ausland) bereits bei der Beantragung vorzusehen.
3. Gerätevergabe: Der GIPP stellt zur Verfügung:
- Sensoren
- Kabel Sensor/Recorder
- Recorder
- Speichermedien (Festplatten der Recorder)
- Powerkabel mit Standard-Stecker (Akku-seitig)
- Bedienkabel Recorder/PC (IBM-kompatibel)
4. Eigenleistungen der externen Nutzer
- Energieversorgung (Gel-Akkus; Unbedenklichkeitsbescheinigung f. Flugtransport! Keine Säureakkus!)
- Akkuanschlüsse; Adapter Akku zu Power-Standard-Stecker
- Kabel Sensor/Recorder (bei Verwendung eigener Sensoren)
- Setup-PC
- Datenträger zum Archivieren der Felddaten
5. Datentransfer (vom Rekorder)
Im Interesse einer hohen Geräteauslastung sollte versucht werden, die Daten, wenn irgend möglich, bereits im Feld abzuspielen. Zum Auslesen der Festplatten stehen für kurze Ausleihen Ausleseeinheiten bzw. Kabeladapter zur Verfügung (USB/Firewire Schnittstelle). Werden die Daten erst nach dem Feldeinsatz ausgelesen, wird in Potsdam ein Arbeitsplatz mit Ausleseeinheit dafür zur Verfügung gestellt. Für die Datenträger (für die Archivierung) ist der Nutzer verantwortlich.
6. Rückgabe der Geräte
Die Übernahme der Geräte (incl. Zubehör) bestätigt der Nutzer gegenüber dem Verantwortlichen für den Gerätepool. Bei Rückgabe der Geräte ist der Nutzer verpflichtet, aufgetretene Defekte, Ausfälle, Schäden und Mängel auf einem Protokoll aufzulisten, um sicherzustellen, dass die Geräte gezielt gewartet und repariert werden können.
7. Datenarchivierung
Die Rohdaten, die mit Geräten des geophysikalischen Gerätepools des GFZ (GIPP) aufgenommen werden, werden in dem am GFZ bereitstehenden “GIPP-Experiment- und Datenarchiv” bzw. dem “Seismologischen Datenarchiv” (GEOFON) archiviert. Die Übergabe des Feldberichts und der Daten erfolgt spätestens innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Feldmessungen. Die Freigabe der Daten für weitere Nutzer soll in der Regel 3 Jahre nach Abschluss der Archivierung erfolgen (Verlängerung auf Antrag mit Begründung). Die Datenformate für die jeweiligen Experimenttypen und weitere Details der Archivierung werden gesondert festgelegt.
8. Neben diesen Festlegungen gelten die "Leitlinien zur Nutzung von Geräten des GFZ-Gerätepools".
Potsdam, 11. August 2010
Prof. Dr. M.H. Weber
Direktor Department 2