Helmholtz-Zentrum Deutsches Geoforschungszentrum

Compliance am GFZ

Das GFZ bekennt sich zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Compliance, also die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Bestimmungen, freiwillig eingegangener Selbstverpflichtungen sowie unternehmensinterner Richtlinien sowie die Förderung ethischer Grundwerte, ist ein wesentliches Element dieser Unternehmensführung. Um dies sicherzustellen, wird beim GFZ ein Compliance Management System eingeführt.

GFZ Verhaltenskondex

Ein zentraler Bestandteil unserer Compliance-Bemühungen ist unser Verhaltenskodex. Dieser Kodex definiert die Grundsätze und Werte, nach denen wir handeln, und bietet Orientierung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf ethisches Verhalten und rechtmäßiges Handeln. Der Verhaltenskodex dient als Leitlinie für unsere tägliche Arbeit und unterstützt uns dabei, höchste Integritätsstandards aufrechtzuerhalten.

Das Hinweisgebendensystem des GFZ

Ein weiterer wichtiger Baustein des Compliance Management Systems des GFZ ist das Compliance-Meldeverfahren, über das Verdachtsfälle von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten sowie schweren internen Regelverletzungen gegen das GFZ („Compliance-Verstöße“) gemeldet werden können. Für diese Meldungen stehen folgende Anlaufstellen zur Verfügung, an die sich unsere Beschäftigten und Geschäfts- und Forschungspartner:innen wenden können:


Kontaktdaten: GFZ-interne Meldestelle

Interne Meldestelle ist die Stabsstelle Compliance, die wie folgt erreicht werden kann:

E-Mail: compliance@gfz-potsdam.de.

Postalisch: Helmholtz-Zentrum Potsdam – Deutsches GeoForschungsZentrum - Compliance, Telegrafenberg, 14473 Potsdam

oder direkt: GFZ-Briefkasten auf dem Telegrafenberg, Eingangsbereich Haus G.


Kontaktdaten: Externe Ombudsperson

Alternativ kann ein möglicher Compliance-Verstoß – bei Wunsch auch anonym - an unsere externe Ombudsperson gemeldet werden. Die Ombudsperson ist vom GFZ für die Entgegennahme von Hinweisen bestellt worden und als Rechtsanwalt zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet. Die Ombudsperson kann die Identität von Hinweispersonen ganz besonders schützen. Ohne das Einverständnis der hinweisgebenden Person wird die Ombudsperson die Identität nicht preisgeben. Als Ombudspersonen sind bestellt worden:

Rechtsanwalt Johannes Hirt: johannes.hirt@kanzlei-hirt.de
Rechtsanwältin Ina-Gabriele Fischer (als dessen Vertretung): ina-gabriele.fischer@kanzlei-hirt.de

Adresse: Kanzlei Hirt, Kurfürstendamm 57 - 10707 Berlin
Tel.: 030 / 403 63 37 - 60
Fax: 030 / 403 63 37 - 69
Website: www.kanzlei-hirt.de

 

Um Hinweisen auf Regelverstöße oder Fehlverhalten gezielt und umgehend nachgehen zu können, bitten wir Sie in jedem Fall um folgende Angaben: Konkrete Beschreibung des mutmaßlichen Verstoßes, Zeitrahmen und beteiligte Parteien.

Ihre persönlichen Daten werden im Rahmen der rechtlichen Vorgaben streng vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie die Allgemeine Datenschutzinformation zum Hinweisgebendensystem des GFZ.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Hinweisgeber von Transparency International Deutschland e. V..

 

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