Gemäß der Satzung des GFZs hat der Wissenschaftliche Rat das Recht, in die Entscheidungsfindungsprozesse von Vorstand und Direktorium „hineinzuhorchen“ und seine Stimme zu wissenschaftlichen Belangen beratend einzubringen.
Zu den Fragen, die den dieses Jahr neu gewählten Wissenschaftlichen Rat zu Beginn beschäftigten, zählten beispielsweise: Wie können die Aufgaben der Ombudspersonen zur Wahrung der guten wissenschaftlichen Praxis an GFZ und RIFS strukturiert und definiert werden? Oder auch: Wie können wir uns konstruktiv in den laufenden GFZ-Strategieprozess einbringen? Der Rat bringt sich auch ein, wenn es darum geht, geeignete Personen zu finden, die als Kandidat:innen für den (externen) Wissenschaftlichen Beirat in Frage kommen.
Der vierzehnköpfige Wissenschaftliche Rat entspricht in seiner Größe in etwa dem Direktorium, welches sich aus den Department- und Topicdirektor:innen zusammensetzt. Die Arbeitsthemen sucht sich der Rat entweder eigenständig, wobei er sich dabei gern von Vorschlägen der Arbeitskolleg:innen inspirieren lässt. Oder aber er wird aktiv von Leitungsgremien um Einschätzung zu einem bestimmten Thema gebeten. Oft lädt der Wissenschaftliche Rat auch Fachexpert:innen oder thematisch betroffene Personen zu seinen Sitzungen ein, um sich ein umfassendes Meinungsbild zu verschaffen. Erst im Anschluss ergehen schriftliche Empfehlungen an Leitungsgremien.