Helmholtz-Zentrum Deutsches Geoforschungszentrum

FAQ

F: Welche Geräte stellt der GIPP bereit, und welche nicht?
A: Der GIPP stellt digitale Datenrekorder sowie magnetotellurische und seismologische Sensoren zur Verfügung (inklusive Kabel). Sie werden in Transportkisten zur Verfügung gestellt. Detaillierte Informationen zum Bestand finden sich hier (link). Batterien und Solarpanele gehören nicht zum eigentlichen GIPP-Bestand (Ausnahme: Für DEPAS Stationen stehen ca. 30 50W Solarpanele zur Verfügung). Bitte vermerken Sie ihren Bedarf an Solarpanelen und Batterien auf Ihrem Antrag und/oder kontaktieren Sie christian.haberland(at)gfz-potsdam.de. Ebenfalls nicht zum GIPP-Bestand gehören beispielsweise Bedienrechner und Festplatten-Ausleseeinheiten (weitere Informationen dazu gibt es während des Vorbereitungsgesprächs vor der Geräteübernahme).

F: Welche Dienstleistungen/Services stellt der GIPP zur Verfügung, und welche nicht?
A:
Über die Bereitstellung der Geräte hinaus übernimmt der GIPP die Beratung der Nutzer und die Einweisung in die Geräte, damit die Nutzer die Geräte selbstständig nutzen können. Außerdem stellt er Software zur Datenprozessierung (z.B. GIPPtools von Christof Lendl) bereit. Die Organisation des Gerätetransports oder die Abwicklung von Zollformalitäten sind nicht Aufgabe des GIPP; er übernimmt für diese Leistungen auch keine Kosten.

F: Wer kann Geräte ausleihen und zu welchem Zweck können sie ausgeliehen werden?
A:
Die Geräte stehen Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen für akademische Forschung zur Verfügung.

F: Was kostet es, Geräte zu leihen?
A:
Die Geräte werden kostenfrei an die Nutzer an Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen verliehen. Die Mittel für die Installation, die Transporte, Zollgebühren etc., müssen vom Entleiher getragen werden.

F: Wie lange können Geräte ausgeliehen werden?
A:
Der übliche maximale Ausleihzeitraum beträgt 2 Jahre; längere Ausleihzeiten und Verlängerungen auf Anfrage (christian.haberland(at)gfz-potsdam.de).

F: Wie funktioniert die Beantragung?
A:
Details zur Antragstellung finden sich hier (link).

F: Was muss bei dem Transport und Verzollung beachtet werden?
A:
Die Organisation des Gerätetransports und die Abwicklung von Zollformalitäten werden nicht vom GIPP übernommen; er übernimmt dafür auch keine Kosten. Hinweise zur Verzollung und dem Transport werden beim Vorbereitungstreffen vor der Geräteübernahme besprochen. Die Zollunterlagen sind in Kopie dem GIPP zu übergeben.

F: Welche Fristen müssen eingehalten werden?
A:
Neuanträge sind ca. 4 Wochen vor den Sitzungen des Lenkungsausschusses einzureichen, der zweimal im Jahr, üblicherweise einmal im Oktober und einmal im April, tagt. Die aktuelle Deadline findet sich hier (link). Die Anträge sind ein bis eineinhalb Jahre vor Projektbeginn einzureichen. 2 Monate vor der Geräteübernahme ist ein Vorbereitungstermin mit dem GIPP abzusprechen.

F: Was muss bei der Ausleihe generell beachtet werden?
A:
Die Regeln sind in zwei Dokumenten, den “Festlegungen zur leihweisen Übergabe von Geräten des GlPP an externe Nutzer” und der “Nutzungsordnung des Geophysikalischen Instrumentenpools Potsdam (GIPP)” festgelegt.

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